Hinter Gittern: Mutter in Haft hat keinen Anspruch auf Elterngeld
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Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in Haft hat eine Mutter nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg selbst dann keinen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie und ihr Kind in der Justizvollzugsanstalt (JVA) gemeinsam untergebracht sind (Az.: L 11 EG 2761/10).
Eine Mutter, die sich in einer Justizvollzugsanstalt in Haft befindet, hat nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg keinen Anspruch auf Elterngeld. Lesen Sie mehr...Auf business-netz.com weiterlesen
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