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Hinter Gittern: Mutter in Haft hat keinen Anspruch auf Elterngeld

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Hinter Gittern: Mutter in Haft hat keinen Anspruch auf Elterngeld
 
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    Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in Haft hat eine Mutter nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg selbst dann keinen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie und ihr Kind in der Justizvollzugsanstalt (JVA) gemeinsam untergebracht sind (Az.: L 11 EG 2761/10).

    Eine Mutter, die sich in einer Justizvollzugsanstalt in Haft befindet, hat nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg keinen Anspruch auf Elterngeld. Lesen Sie mehr...

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    Kommentare zu Hinter Gittern: Mutter in Haft hat keinen Anspruch auf Elterngeld

     

    b_netz_rechtb_netz_rechtam12.02.13

    Hinter Gittern: Mutter in Haft hat keinen Anspruch auf Elterngeld #urteil #recht LINK