Was tun bei Heizungsausfällen? - Immobilien-News und Info - immobilo.de
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Die eisige Winterperiode mit teilweise hohen Minusgraden stellt momentan für viele Mieter eine Herausforderung dar, besonders dann, wenn die Heizungsanlage defekt ist, ganz ausfällt oder Wasserrohre auf Grund mangelnder Beheizung einfrieren.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) informiert über Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern. Feststeht, dass für die Heizperiode, die Zeit also vom 1. Oktober bis 15. April, gilt, dass die Heizungsanlage eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius in der Wohnung bewerkstelligen muss...Auf immobilo.de weiterlesen
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