Quelle: Pressemitteilung des Strafsenats des BGH Nr. 023/2012 vom 09.02.2012 Das passiert auch nicht alle Tage: Der 2. Strafsenat entscheidet trotz seiner Bedenken hinsichtlich der Besetzung und verwirft die Revision der Staatsanwaltschaft aus den folgenden Gründen. Pressemitteilung: Spruchgruppe