Axtmörder: Prozessauftakt in Lüttich
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6 KommentareKommentare zu Axtmörder: Prozessauftakt in Lüttich
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Da lässt man jemanden, der Morde begangen hat, bis zur Verhandung frei rumlaufen - wer wird bestraft, wenn er in diser Zeit noch ein Verbrechen begeht?? Da haftet wieder mal keiner irre - hat auch bestimmt noch "Stütze vom Staat d.h. Büger kassiert
@Chris, angenommen du hättest den Puff in Aachen besucht, und würdest dich zu unrecht behandelt gefühlt haben von einer den netten Frauen. Und du würdest Dir Überlegen, wie Du an die Kohle kommst, und planst hinzugehen, und ihr 100 Euronen zu Klauen, gibst dich dort hin, gehst auch in deren Zimmer, hast aber Angst, und Dir geht der Arsch auf Grundeis und haust ab, ist das eine nicht vollzogene Tat. die wiederum anders behandelt wird in einer Urteilsbegründung. :)
Affekt ist was anders. im Affekt reagiert man im Unterbewustsein, durch einer Reaktion. Etwas zu Planen, bedeutet das man die Absicht hat eine Sache zu Vollziehen. Hat er das gemacht, ist das eine geplanter vollzogener 3 facher Mord, in besonderer schwere. Das die Verteidigung darauf plädiert, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben, gibt mir Rätzel auf. Meine Vermutung ist, das er verurteilt wird zu einer lebenslangen Haftstarfe, und nur mit sehr viel Glück an einer anschließenden Sicherungsverwahrung vorbeikommt.
Selbst wenn er nicht zugegeben hätte, dass es geplant war, würde ich eine dreifache Affekt-Handlung hinterfragen ...
Der Vorsatz ist bereits schon damit erfüllt weil er zugegeben hat es geplant zu haben.
Auszugehen das hier der Tatbestand eines Mordes vorliegt in besonderer schwere, und der versuchten Brandstiftung,kann man davon ausgehen, dass das Belgische Gericht, Bruno W. Zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.