Paul R. wegen versuchtem Mord an Schwangerer angeklagt
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2 KommentareKommentare zu Paul R. wegen versuchtem Mord an Schwangerer angeklagt
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Glaube ich nicht das er eine Sicherungsverwahrung erhalten wird. Es liegt zwar Heimtücke vor, weil er sich von hinten angeschlichen hat, hat aber von seinem Opfer abgelassen, wie dieses am Boden lag. D.h das auch kein Mord vorliegt, weil sie nicht zu Tode gekommen ist. Ich glaube er das es zu einem versuchten Totschalg kommen wird, mit schwerer Körperverletzung, und unerlaubter Waffenbesitz einer Stichwaffe. Wie nun die Schwurgerichtskammer entscheiden wird, nach Erwachsenen Strafrecht oder nach Jugendstrafrecht weis ich nicht, weil solch eine Entscheidung im ermessen des Richters ist.
Da die Frau noch lebt, werden wir wohl warten müssen, bis dieses Früchtchen einen vollendeten Mord begangen hat. Warten auf Sicherheitsverwahrung. Denn anders ist diesem Kerl nicht beizukommen.