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Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Bundesbedienstete

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Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Bundesbedienstete
 
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    Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (weiter Begriff, dazu zählen auch Soldatinnen und Soldaten, Berufssoldatinnen und -soldaten im Ruhestand sowie Ruhestandsbeamtinnen und -beamte) müssen bereits jeden Anschein vermeiden, im Rahmen ihrer Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich zu

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