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Abzocke: Song runtergeladen schon abgemahnt

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Abzocke: Song runtergeladen schon abgemahnt
 
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    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will Internet-Nutzer vor überhöhten und ungerechtfertigten Abmahnforderungen im Urheberrecht schützen

    In einem Gesetz müsse klar geregelt werden, dass eine erste Abmahnung von privaten Verbrauchern maximal 100 Euro kosten dürfe, forderte der Verband am Dienstag.

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    Kommentare zu Abzocke: Song runtergeladen schon abgemahnt

     

    konsumerinfokonsumerinfoam12.02.15

    Abzocke: Song runtergeladen schon abgemahnt #Abmahnung, #Kosten, #Urheberrecht, #Gesetz, #Recht LINK