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Finanz-Spritze für Gründer - Neue Rechtsgrundlage beim Gründungszuschuss

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Finanz-Spritze für Gründer - Neue Rechtsgrundlage beim Gründungszuschuss
 
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    Seit einigen Jahren werden Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen mit dem sog. Gründungszuschuss subventioniert.

    Dabei gibt die Bundesagentur für Arbeit den Betroffenen finanzielle Starthilfe, die bis zu 16.260 EUR betragen kann.

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    Kommentare zu Finanz-Spritze für Gründer - Neue Rechtsgrundlage beim Gründungszuschuss