Soziale Netzwerke müssen keine Filter gegen Urheberrechtsverletzungen
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Betreiber eines sozialen Netzwerkes dürfen laut EuGH nicht gezwungen werden, generelle Filter gegen mögliche Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer einzubauen. Eine solche Pflicht würde gegen die Gewährleistung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen Urheberrecht und Grundrechten versto
Der Betreiber eines sozialen Netzwerks im Internet kann laut gestriger Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht gezwungen werden, ein generelles, alle Nutzer dieses Netzwerks erfassendes Filtersystem einzurichten, um die unzulässige Nutzung musikalischer und ...Auf business-netz.com weiterlesen
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