Eiszapfenbeseitigung durch die Feuerwehr – Wohnungseigentümer müssen zahlen
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Wird die Feuerwehr zur Beseitigung eines Eiszapfens von einem Hausdach gerufen, können sich laut Freiburger VG die Wohnungseigentümer nicht gegen die Kosten wehren. Dabei hilft auch das Argument nicht, dass sie die Feuerwehr nicht beauftragt hätten.
Laut Verwaltungsgericht (VG) Freiburg müssen Hauseigentümer die Kosten tragen, wenn die Feuerwehr ausrückt und von ihrem Hausdach Eiszapfen von 1,50 m Länge zur Abwehr von Gefahren für Passanten abschlägt. Geklagt hatten die Wohnungseigentümer eines an der ...Auf business-netz.com weiterlesen
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