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Bei unwirksamer Kündigung sind Doppelansprüche beim Urlaub ausgeschlossen

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Bei unwirksamer Kündigung sind Doppelansprüche beim Urlaub ausgeschlossen
 
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    Hat ein gekündigter Arbeitnehmer bei einem neuen Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis aufgenommen und ist ihm diesbezüglich der ihm zustehende Urlaub gewährt worden, kann er laut aktueller Entscheidung des BAG beim alten Arbeitgeber keinen Urlaub geltend machen.

    Ein Urlaubsanspruch nach § 6 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besteht nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Im entschiedenen Fall war die spätere

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