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Genehmigter Urlaub darf nicht gestrichen werden

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Genehmigter Urlaub darf nicht gestrichen werden

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Auch in diesem Jahr gilt wieder, ein einmal vom Arbeitgeber genehmigter Urlaub kann nicht so ohne Weiteres wieder gestrichen werden. Das funktioniert nur im beiderseitigen Einverständnis und Übernahme von Stornogebühren durch den Arbeitgeber. Aber, auch der Arbeitnehmer hat sich an Spielregeln zu halten.

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1 Kommentar

Kommentare zu Genehmigter Urlaub darf nicht gestrichen werden

 

BruchpilotBruchpilotam 15.01.08


ja klar und wer hält sich daran,niemand? wie oft hatte ich Urlaub ein geplant und dann? nichts durch gestrichen.Daran hält sich doch niemand.


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