Unverheiratete Paare müssen auch künftig eine künstliche Befruchtung aus der eigenen Tasche zahlen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die geltenden Regelungen des Sozialgesetzbuches rechtens seien. Demnach steht nur Eheleuten eine Übernahme der Hälfte der Kosten für die Behandlung zu.Auf tagesschau.de weiterlesen