Werbung mit überholtem Testergebnis der Stiftung Warentest ist irreführend
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Unterschlägt ein Hersteller ein aktuelles Testergebnis der Stiftung Warentest und betreibt er stattdessen Werbung mit einem alten Test (hier Fahrradschloss), stellt dies eine irreführende Werbung dar. Das OLG Zweibrücken hat den Hersteller deshalb jetzt zur Unterlassung verurteilt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat jetzt einen Hersteller von Fahrradschlössern zur Unterlassung der Werbung mit einem überholten Testergebnis verurteilt. Ein bestimmtes Fahrradschloss des Herstellers war im Jahr 2007 von der Stiftung Warentest mit „gut“ beurteilt ...Auf business-netz.com weiterlesen
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