Privatpersonen können in ihrer Einkommensteuererklärung Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Wichtig hierbei ist: Eine Barzahlung der Handwerkerleistung wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Die steuerliche Absetzbarkeit kommt nur in Betracht, bei Vorlage der Rechnung und bargeldloser Bezahlung.Auf schornsteinfegermeister.de weiterlesen