Höchstes deutsche Zivilgericht (BGH) stärkt erneut Anlegerschutz
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(newsmax.de) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung vom 14.05.2012, die zum Aktenzeichen II ZR 69/12 ergangen ist, die Rechte geschädigter Anleger weiterhin gestärkt. In einem lange erwarteten Urteil hat der Bundesgerichtshof nunmehr bestätigt, dass auch Gründungsgesellschafter,
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