Oberlandesgericht Düsseldorf zerreißt Filesharingabmahnung in der Luft
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In einer nun veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Anforderungen an Filesharing-Abmahnungen deutlich nach oben geschraubt (Beschluss vom 14.11.2011, AZ I-20 W 132/11).
Nach Ansicht der Richter genügt es nicht, pauschal wegen einer bestimmten Anzahl zum Download angebotener Musikstücke abzumahnen. Dies sei eine “völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung” und dafür dürften keine Gebühren verlangt werden.Auf konsumer.info weiterlesen
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