Bundessozialgericht findet Hartz IV-Armut verfassungsgemäß

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Bundessozialgericht findet Hartz IV-Armut verfassungsgemäß
 
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    Das Bundessozialgericht (BSG) hält die sogenannte Hartz-IV-Reform von 2011 und die damit verbundene Armut verfassungsgemäß.

    Bei der Neuberechnung der Regelleistungen habe die Bundesregierung weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen, so die Kasseler Richter.

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