Klage über die deutsche Pflegeversicherung zurückgewiesen
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Heute fand vor dem Europäischen Gerichtshof eine Verhandlung über die deutsche Pflegeversicherung statt. Kläger ist die EU-Kommission...
Die EU-Kommission sieht darin, dass ein Bundesbürger, der sich für eine bestimmte Zeit in einem anderen EU-Land als der BRD aufhält & dort nicht die Pflegeversicherungsleistungen in gleicher Höhe in Anspruch nehmen kann, eine Verletzung des europäischen Rechts. Die folgende Klage wurde abgewiesen.Auf pflegeversicherung.net weiterlesen
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