Die Ludwigsburger Kammer des Stuttgarter Arbeitsgerichts hat in Sachen Eliane Weimann vs. Volksbank Stuttgart nach der gestrigen Verhandlung entschieden, sich noch nicht zu entscheiden, sondern erneute Auflagenbeschlüsse an die Parteien ergehen zu lassen, erst dann soll ein Kammertermin angesetzt werden.Auf stattweb.de weiterlesen