Nebenkosten - Bei Rückständen droht Räumungsverfahren | Immobilien News
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Ein Räumungsverfahren ist zulässig, wenn die Nebenkosten-Vorauszahlungen nicht in voller Höhe überwiesen werden. Das geht aus einem Urteil des BGH hervor.
Eine Mieterin hatte die Nebenkosten-Vorauszahlungen nach mehrmaliger Erhöhung der Betriebs- und Heizkosten nicht mehr in Gänze überwiesen. Nach einem Jahr kam es zu einer Räumungsklage durch den Vermieter.Auf immobilo.de weiterlesen
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