Sterbehilfe: Europäischer Gerichtshof greift nicht in deutsche Regelung ein
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte belässt die Entscheidung, ob eine aktive Sterbehilfe erlaubt ist, bei den Mitgliedsländern.
Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage zurückgewiesen, in der es um Sterbehilfe in Deutschland ging. Das Gericht kritisiert aber, dass sich offenbar kein deutsches Gericht dafür zuständig fühlt.Auf naanoo.com weiterlesen
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