Social Media und Arbeitsrecht | Social Media Schule
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TEIL 2 Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer Klärungsbedarf kann sich insbesondere bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zum Schicksal von Social Media Accounts der Arbeitnehmer ergeben. Denn sehr viele Vertriebsmitarbeiter organisieren ihre Tätigkeit in diesen Netzwerken über ihre
Grundsätzlich bestehen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bestimmte Loyalitätspflichten. Dabei ist arbeitnehmerseitige Kritik am Arbeitgeber nicht in jedem Fall tabu. Insoweit untersagt die Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB dem Beschäftigten nicht, seine Meinung frei zu äußern, auch überAuf social-media-schule.com weiterlesen
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