Hartz IV Bezieher lässt in Jobcenter pfänden
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In Leipzig war das Jobcenter gerichtlich verurteilt worden, einem ALG II Empfänger eine einbehaltene Sanktion auszuzahlen. Die Behörde ignorierte das Urteil und verweigerte dem Betroffenen die Auszahlung des zustehenden Geldes.
Der Leipziger Gerichtsvollzieher hatte die Behörde schonen wollen, indem er ihr das peinliche Auftreten vor Ort ersparen wollte und sie daher telefonisch angemahnt. Erst als die Behörde dies ignorierte, indem sie einfach nur einen Teil der Forderung überwies, griff er zur ZwangsvollstreckungAuf konsumer.info weiterlesen
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