Urteil > 322 C 21241/09 | Amtsgericht München | Bei nicht aufklärbarem
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Amtsgericht München - Bei nicht aufklärbarem Verkehrsunfall tragen Beteiligte Schaden je zur Hälfte - bei kostenlose-urteile.de
Kann ein Verkehrsunfall nicht aufgeklärt werde, tragen beide Beteiligte je die Hälfte des Schadens auf Grund der Tatsache, dass von beiden Verkehrsteilnehmern eine gleichwertige Betriebsgefahr ausging.Auf kostenlose-urteile.de weiterlesen
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