Brutaler Angriff: Lange Haftstrafe für 19-jährigen Aachener
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Aachen. Wegen einer lebensgefährlichen Attacke auf einen Mann hat die Jugendkammer des Aachener Landgerichts am Mittwochmorgen einen 19-jährigen Aachener zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
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13 KommentareKommentare zu Brutaler Angriff: Lange Haftstrafe für 19-jährigen Aachener
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3 1/2 Jahre ......ohne Bewährung .......immerhin ! Wenigstens ein Anfang vom Ende der nicht angebrachten "Kuschelpädagogik" .Ich bin eh der Meinung ,dass man generell bei Volljährigen das Erwachsenenstrafrecht einführen soll . Auch als junger Erwachsener ist man voll verantwortlich . Sie nehmen ja auch gerne alle Rechte eines Erwachsenen in Anspruch ,wenn es um Vorteile geht . Alternativ könnte man die Volljährigkeit wieder auf das 21igste Lebensjahr heraufsetzen,um der benötigten persönlichen Reifung genüge zu tun.
Von den "langen" 3,5 Jahren muss er doch höchstens 2,5 wirklich absitzen. Aber er sitzt ja nicht mal, er macht dort seine Ausbildung und ist gut versorgt. Es geht ihm nicht schlecht. Im Gegensatz zum Opfer.
Lange Haftstrafe? Gerade mal 3,5 Jahre... Armseliger Journalismus ist das!
Warum läßt man so ein Gesindel nicht, gleich wieder auf freien Fuß? Versuchter Mord wird in Deutschland mit 3 Jahren Gefängnis bestraft.Ganz toll.Sollen wir uns von solchen Typen tot schlagen lassen,nur weil das Deutsche Rechtssystem keine höheren Strafen aussprechen dürfen. Sorry aber das kann nicht sein,das es nur 3 Jahre gibt für so ein verbrechen.Richtig währe ein Urteil von 20 Jahren ohne bewährung un die höhe der Strafe wird anerkannt.Das währe eine gerechte Strafe.Die Menschen auf der Straße müssen vor solchen Tätern geschützt werdenund nicht umgekehrt.
@redaktion: entscheidet euch endlich mal, was ihr wollt. ihr wollt lesermeinungen? okay, dann lasst aber bitte auch die unbequemen zu. ihr wollt die unbequemen nicht? dann schaltet die scheiße hier gefälligst komplett ab. zum urteil: weiß nicht, was an 3 1/2 jahren haft so hart sein soll... wäre es jetzt ein erttäter gewesen, und die verletzung unglücklich herbeigeführt worden, bei der hauerei... ja, dann kann man von hart reden, aber wenn der schon mehrfach einschlägig bekannt ist... dann isses noch viel zu wenig. aber nicht in den knast mit dem, sondern (ja, gutmenschen, fangt zu schreien an) arbeitslager, damit er zumindest die entstandenen gerichtskosten u.ä. erarbeiten kann, un nicht als solch ein schädling uns normalen arbeitern mit seinem knastbesuch noch geld kostet.
@ Redaktion Beleidigungen, Volksverhetzung u. Verleumdung wo bitte es ist nunmal immer das selbe Klientel
@Redaktion. Schaltet die Funktion "Meinungen" soch einfach ab, wenn Ihr keine Meinungen zulasst.
Ich sehe keine Beleidigungen, Volsverhetzungen und Verleumdungen. Aber egal, Wahrheiten tun weh, genauso wie Wegschauen, was auch in einem gewissen Sinne strafbar ist.
Auch in einem freien Land sind Beleidigungen, Volksverhetzung und Verleumdung strafbar. Solche Kommentare entfernt unsere Redaktion ebenso wie Werbung, nicht zum Thema gehörende Beiträge oder persönliche Angriffe auf andere Diskussionsteilnehmer.
@Redaktion: In diesem Fall gibt es nichts zu diskutieren über Diffamierung und Pauschalisierung. Solche Leute haben nichts anderes verdient. Das sind Verbrecher. Seien sie nicht blind und schützen sie solche Leute noch, so wie es unser Staat schon oft genug tut.
Bitte beachten Sie, dass wir in einem demokratischen Land leben, wo es eine freie Meinungsäußerung und keien Zensur gibt. Wir leben hier nicht in China oder der DDR.
Bitte bleiben Sie sachlich und vermeiden Sie Pauschalierungen und Diffamierungen.
richter respekt es wird zeit denen zu zeigen das sie nixcht machen können was sie wollen .