Wahrnehmungsbefugnis nicht widerlegt: GEMA geht gerichtlich gegen
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In der Sache GEMA gegen Christian Hufgard, den 1. Vorsitzenden des Musikpiraten e.V., fand im vergangenen Monat eine mündliche Verhandlung beim Amtsgericht Frankfurt statt. Beide Parteien erhielten Gelegenheit zur weiteren schriftlichen Stellungnahme. Zum Hintergrund Der
Mit Ausnahme für das Werk „Dragonfly“ benannte Herr Hufgard im Rahmen der weiteren Korrespondenz mit der GEMA die Urheber der verwendeten Werke. Eine aufgrund dieser Angaben nochmals erfolgte Repertoireprüfung führte zur Korrektur der ursprünglichen Forderung.Auf yourmusicandmore.de weiterlesen
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