Neue Abmahnwelle - Impressum auf Facebook-Pages up-to-date und
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Wie bereits im letzten Jahr durch das Aschaffenburger Urteil bekannt geworden ist, müssen gewerblich betriebene Facebook-Fanpages eine Impressum vorweisen, welchen dem TMG § 5 entspricht.
Nach diesen Urteil im letzten Jahr müssen auch Facebook Seiten ein Impressum imSinne des TMG § 5 vorweisen. Einer allem Anschein nach derzeitige Abmahnwelle sollte vorgebeugt werden.Auf paid4magazin.de weiterlesen
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