GmbH kann für Fehler namensgleicher Einzelfirma haften
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Bei fehlerhafter Anlageberatung durch eine Einzelfirma kann auch eine unter gleichen Namen handelnde GmbH von der Haftung nicht ausgeschlossen sein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der
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