Bundesfinanzhof - Praxisgebühren sind keine Vorsorgeaufwendungen
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Die jeweils beim Arztbesuch fällige Praxisgebühr ist kein Beitrag zur Krankenversicherung, sondern eine Form der Selbstbeteiligung. Deshalb kann sie auch in der Einkommenssteuererklärung nicht als steuerlich zum Zuge kommende Sonderausgabe, sondern nur als oft noch zumutbare außergewöhnliche Be
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