Lehrjahre sind (keine) Herrenjahre | Rechtsanwälte für Arbeitsrecht
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Lehrjahre sind keine Herrenjahre das stimmt rechtlich gesehen nicht mehr so ganz. Zum Schutz von Auszubildenden hat sich in den vergangenen Jahrzehnten einiges verändert. Während zu Zeiten der Entstehung dieser Redensart noch Lehrgeld durch den Auszubildenden zu bezahlen war und
Auszubildende genießen heute eine ganze Reihe von Rechten. Sollte es zwischen Ausbildern und Auszubildenden zu Rechtsstreitigkeiten kommen, sollte kompetenter Rat von Experten für das Arbeistrecht eingeholt werden.Auf informationsportal-arbeitsrecht.de weiterlesen
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