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StudiVZ: Abmahnung an namensähnliche Websites

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StudiVZ: Abmahnung an namensähnliche Websites

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Das Internetportal StudiVZ mahnt vielfach Webseitenbetreiber ab, deren Seiten das Kürzel "VZ" im Namen tragen. Grund hierfür sei der Verstoß gegen Wettbewerbs- und Markenrecht. Die Kosten sollen sich auf mehr als 2000 Euro pro Abmahnung belaufen. Experten zweifeln, ob die Abmahnungen begründet sind.

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11 Kommentare

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Kommentare zu StudiVZ: Abmahnung an namensähnliche Websites

 

lexinewslexinewsam 29.02.08


Ich finde auch, dass die anlaufende Abmahnungswelle zu weit geht. Ich halte das für ein übertriebenes Machtspiel von studivz. Wenn allerdings die Ähnlichkeit wie bei "erstivz.de" sehr hoch ist (quasi eine Kopie) dann kann man denke ich doch von Rufausnutzung sprechen, auch wenn "erstivz.de" ein kostenloses Angebot "war". "jrk-vz.de" z.B. sieht auch quasi so aus wie studivz und ich glaube, dass das Jugenrotkreuz nichts mit studivz am Hut hat. Hier finde ich ist der Klau zu offensichtlich. Aber was ist mit den anderen interessanten VZ-Seiten, wie z.B. "fussballervz.de". Die Fussballercommunitiy hat ebenfalls einen Anpfiff bekommen und ist mittlerweile auch nicht mehr aktiv. Auch hier scheint sich studivz erfolgreich durchgesetzt zu haben. Eine ebenfalls gelungene VZ - Seite ist "promtionvz.de" - wie ich finde. Auch dies ist ein leistungefähiges Internetangebot, was außer dem VZ-Anhängsel nicht mit studivz.de zu vergleichen ist. Fazit: In extremen Fällen der Nachahmung kann ich den Ärger bei studivz.de verstehen, alles andere ist Hirnfrass ;0)

DeathblowDeathblowam 21.02.08


Grössenwahn; Die netten Leute vom Studi-VZ sollten vielleicht so langsam ein wenig "Realität" schnuppern. Das Kürzel 'VZ' ist mir sowieso unsympathisch, weil's mich an ein anderes Kürzel erinnert (fängt mit K an und endet mit Z), auch wenn das eine absolut gar nichts mit dem andern zu tun hat....

Facebook ist eh besser konzipiert und die wollen auch nicht alle Seiten mit "Book" abmahnen.

Schon schlimm, immer mehr Menschen werden vom Hirnfrass befallen.

naughtynaughtyam 21.02.08


Völlig daneben der Abmahnungsgrund. Dann können sie ja auch gerne mal versuchen der
"Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen" eine "Abmahnung" zu schicken:

LINK

Außerdem könnte dann ja auch Youtube auf die Idee kommen alle abzumahmen, die das Wort "tube" in ihrer Domain haben. Ach ja, und die Heute-Sendung "Aktenzeichen XY" mahnt dann noch alle ab, die die Buchstaben "XY" verwenden ...

xYrus02xYrus02am 20.02.08


Das ist richtig - es war aber nicht immer so, dass der Benutzer gefragt wurde. Es gab da einige Vorfälle, in denen Profile an die meistbietende Marketingagentur verkauft wurden etc.
Anmeldung oder Abmeldung bleibt dem Benutzer überlassen - aber Abmeldung ist vorteilhafter.

breakingnewsbreakingnewsam 20.02.08


Habe gerade: dummvz.in angemeldet? Hat aber nichts mit Studien zu tun sondern ist ein dummenverzeichnis. Hoffentlich verwechseln die das nicht mit ihrer webseite..

gerrigerriam 20.02.08


Wenn die Nutzer die Bedingungen akzeptieren, dann ist doch alles ok! Das bleibt schließlich jedem selbst überlassen, ob er sich anmeldet oder wieder abmeldet!

xYrus02xYrus02am 20.02.08


Man kann weder Wörter noch Präfixe noch Suffixe schützen lassen. Die Idiotenbande mit ihrem Stasi-KZ wird da wohl rechtlich gegen eine Wand rennen. Übrigens sind die Geschäftsbedingungen der Seite ein einziger Tritt in den Hintern des Datenschutzgesetzes - da sollte man sich in Berlin um Wettbewerbs- und Markenrecht weniger Sorgen machen.

demotimodemotimoam 20.02.08


Ja, Verwechslungsgefahr und sowas kann auftreten. Das ist nicht geschäftsfördernd.Ich würde das auch rechtlich prüfen lassen.

limbolimboam 20.02.08


Ich weiß nicht genau wie das markenrechtlich ist, aber das Anhängsel VZ wird wahrscheinlich nicht schützbar sein, oder?

kugelkugelam 20.02.08


Man kann es auch übertreiben! Wie viele VZ-Seiten gibt es denn? Lohnt sich das denn für StudiVZ?

mathestarmathestaram 20.02.08


Als StudiVZ würde ich es auch versuchen, denn immerhin kann hierdurch der Markenaufbau bzw. das Image behindert bzw. geschädigt werden.


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