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Gericht erklärt Post-Mindestlohn für rechtswidrig

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Gericht erklärt Post-Mindestlohn für rechtswidrig

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Sieg für die Gegner des Mindestlohns bei Briefdiensten: Das Berliner Verwaltungsgericht hat die zugrundeliegende Rechtsverordnung des Arbeitsministerium für unzulässig erklärt. Sie verletze die Post-Konkurrenten in ihren Grundrechten.

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7 Kommentare

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Kommentare zu Gericht erklärt Post-Mindestlohn für rechtswidrig

 

barry1barry1am 09.03.08


Die Richter und die Unternehmer stecken doch unter einer Decke. Wer hat den die Macht? der Staat bestimmt nicht, eher die Unternehmer.

chafardchafardam 08.03.08


Also doch die rRchter sind für die Ausbeuter und nicht für Recht und Gesetz. Der Postmindestlohn ist schon ein Witz, noch weniger ist Manchesterkapitialismus. Danke für die Lehrstunde.

klausileinklausileinam 08.03.08


ach, dass nimmt doch alles kein ende.

SpührnaseSpührnaseam 08.03.08


ja so ist es, die weilt läuft doch gerade verrückt.

CamposCamposam 08.03.08


zu den Grundrechten, ja. Noch gelten die nämlich.

poloxxpoloxxam 08.03.08


wieder mal ein schritt zurück ...

uhurlebauhurlebaam 08.03.08


mhhhhhh... interessant, mal sehen wann die ein wiederuf einlegen und am ende doch gewinnen?


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