Herzstück der EU auf dem Prüfstand
Tweet
Auf rp-online.de weiterlesen
24 KommentareÄhnliche Beiträge aus den Themenbereichen: projekt, News Europa/Welt, kraft, Gericht, EU, Deutschland
Kommentare zu Herzstück der EU auf dem Prüfstand
Um Kommentare zu schreiben musst du eingeloggt sein. Anmelden
Noch kein Profil bei Webnews? Jetzt registrieren
Hallo duglenet,
Respekt wie Du diese Informationen alle herbeigeschafft hast.Deine Meinung wird sicher von vielen geteilt (ausser von Plastikpuppen ) Ich sehe schon auch ein paar Vorteile, aber muss zugeben,dass die nicht mit dem Betrug an die einzelnen Bürger kompensierbar sind.Eines der schlimmsten Dinge,weil sofort sichtbar,ist diese Preisgabe der kulturellen Einzigartigkeit mancher Länder.Diese von oben gesteuerte Unterdrückung der eigenen Bürger und deren mentale Befindlichkeiten. Ach ,ich könnte........
Warum bist Du denn hier mal gesperrt worden? Zu deutlich geworden ? Wenn Du interessantes hast,schick es mir doch mal privat - carlos47@ms.de
Es langt langsam mit dem undemokratischen Gebilde mit Namen EU gegen das Gelumpe ist Russland ein Musterknabe bestes Beispiel hier
LINK
Im Artikel steht "US-Reformvertrag", ein sehr interessanter Druckfehler.
Und das ist gut so. Der Vertrag kann niemals mit unserem GG übereinstimmen. Schon die Unterzeichnung des Zustimmungsgesetzes zur EU-Verfassung ist unserem BP vom Verfassungsgericht dringend nahegelegt worden. Ein großer Verdients von Prof. Schachtschneider. Wenigstens einer, der kämpft...
Die Umsetzung der Politik der EU wird auch dadurch erschwert, dass die Europäische Union – anders als die Gemeinschaften der „Ersten Säule“ – keine juristische Person ist. Mangels Rechtsfähigkeit kann der Staatenverbund also nicht selbst handeln und insbesondere kein Recht erlassen.
Im Vertrag von Lissabon ist demgegenüber eine Rechtspersönlichkeit für die Europäische Union vorgesehen. Die Überlegung, die Europäische Union zu einem Völkerrechtssubjekt zu machen, hat zahlreiche Hintergründe, die sich unter dem Ziel einer kohärenteren Außenwirkung der EU zusammenfassen lassen.
Der Sozialphilosoph Jürgen Habermas mahnt: „Auch die Herausforderungen, denen Europa als Ganzes ausgesetzt ist, verlangen eine Entscheidung zwischen der Alternative der Hinnahme einer Devolution oder dem Entschluss zur fortschreitenden Integration.“ Habermas betrachtet eine auf Integration setzende EU zudem vor dem Hintergrund der im internationalen Rahmen zu lösenden Menschheitsprobleme und meint, es bestehe „in der multikulturell gespaltenen, aber systemisch ausdifferenzierten Weltgesellschaft keine Aussicht auf die transnationale Institutionalisierung einer Weltinnenpolitik, wenn sich die Nationalstaaten nicht – neben ‚geborenen’ Weltmächten wie den USA, Russland, China und Indien – zu global handlungs- und verhandlungsfähigen regionalen Regimes in der Art der EU zusammenschließen.“
Handlungsunfähigkeit
Die nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation 1989/90 von der Gemeinschaft gesehene und eingegangene Verpflichtung, nun auch den bis dahin sowjetischer Hegemonie unterworfenen Völkern Osteuropas den Beitritt zu ermöglichen, war verbunden mit der Perspektive, dass eine sich daraus ergebende stark erweiterte Gemeinschaft struktureller Reformen sowohl im Bereich des Finanzhaushalts als auch im institutionellen Bereich bedürfte. Solche Anpassungsreformen haben im Agrarbereich, bei der regionalen Strukturförderung und bei der Modifizierung des Briten-Rabatts – mit den üblichen Schwierigkeiten behaftet – stattgefunden, sind aber im Hinblick auf das Institutionengefüge vorerst steckengeblieben.
Mit der Einführung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit durch den Vertrag von Amsterdam bzw. Nizza wurde versucht, einer drohenden Blockierung europäischer Entscheidungsprozesse durch stärkere Kooperationsmöglichkeiten für integrationsgeneigte Mitgliedstaaten entgegenzuwirken.
Letztlich erfordert die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit des Rats der Europäischen Union nach der umfänglichen Osterweiterung jedoch eine durchgreifende Stärkung des Mehrheitsprinzips und den möglichst gänzlichen Verzicht auf das Einstimmigkeitsprinzip, wenigstens im Bereich der „ersten Säule“ (siehe oben), die nicht in der Form der Regierungszusammenarbeit organisiert ist. Und die Arbeitseffizienz der Kommission hängt maßgeblich davon ab, dass die Anzahl der gleichzeitig amtierenden Kommissionsmitglieder deutlich hinter der vermehrten Anzahl der Mitgliedstaaten zurückbleibt. Die im gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa dafür jeweils vorgesehenen Regelungen müssten im Rahmen des Vertrags von Lissabon aber noch bestätigt und ratifiziert werden.
Demokratiedefizit
Als 1979 die ersten Direktwahlen zum Europäischen Parlament stattfanden, war dieses Repräsentationsorgan der Gesamtbevölkerung der Gemeinschaft gegenüber dem Rat der Europäischen Union noch in einer ausgeprägt unterlegenen Stellung. Daraus ergab sich aus staatsrechtlicher Sicht für manche ein bedenkliches Demokratiedefizit der Gemeinschaft, da der Rat der Europäischen Union als Gesamtorgan der beteiligten einzelstaatlichen Regierungen – als vereinigte Exekutive gewissermaßen – auch die Gesetzgebung in der Gemeinschaft hauptsächlich bestimmte. Auch wenn dafür argumentiert werden konnte, dass diese Akteure der Exekutive alle einer demokratischen Kontrolle auf nationalstaatlicher Ebene unterlagen, war doch auf Gemeinschaftsebene das Gewaltenteilungsprinzip nicht angemessen berücksichtigt. Seither haben zwar die Einheitliche Europäische Akte, der Vertrag über die Europäische Union und die nachfolgenden Verträge die Stellung des Europäischen Parlaments gegenüber dem Rat der Europäischen Union deutlich aufgewertet, eine Gleichstellung ist aber noch immer nicht gegeben; und der nochmalige Kompetenzzuwachs, wie ihn der Vertrag von Lissabon bringen soll, kann manche Vorbehalte nicht entkräften: „Solange sich nicht im Rahmen der nationalen Öffentlichkeiten das übliche Spektrum der Meinungsbildung um einschlägige Themen erweitert und solange sich die nationalen Öffentlichkeiten bei europäischen Themen nicht füreinander öffnen, können die Bürger von einer formal gestärkten Stellung des Parlaments selbst keinen Gebrauch machen.
Als auch für den Durchschnittsbürger deutlich spürbare Erleichterung wird hingegen der 1995 gemäß dem Schengener Abkommen wirksam gewordene Verzicht auf Kontrollen des grenzüberschreitenden Personenverkehrs in einer Reihe europäischer Staaten (darunter auch Nichtmitglieder der EU) von der Bevölkerung sehr geschätzt. Aber auch der Euro als gemeinsame Währung spielt diesbezüglich eine große Rolle.
In der Bevölkerung besteht verstärkt der Glaube, dass die meisten Landsleute über europäische Fragen (und damit auch über die europäischen Institutionen an sich) nicht besonders gut informiert sind.[31] Dieses Empfinden lässt sich auch auf eine gewisse Komplexität der inneren Strukturen der EU zurückführen, die dadurch entsteht, dass einerseits im Laufe der geschichtlichen Entwicklung die innere Struktur der europäischen Zusammenschlüsse häufigem Wandel ausgesetzt war und andererseits meistens einstimmige Abstimmungsergebnisse nötig waren und so nur Kompromisslösungen in Frage kamen.
Anders als die Deutsche Einheit von 1990 sei die EU nicht aus Initiativen der Bevölkerung hervorgegangen, sondern aus Regierungsinitiativen und –vereinbarungen, deren Sinn, Zweck und Inhalt der Bevölkerung erst noch nachträglich vermittelt werden müssten. Es sei zwar schon mit verschiedenen Maßnahmen versucht worden, der strukturell bedingten Bürgerferne der EU entgegenzuwirken, so 1979 mit den ersten Direktwahlen zum Europäischen Parlament, mit der Einführung einer Unionsbürgerschaft, der Schaffung eines Europäischen Bürgerbeauftragten sowie dem individuellen Petitionsrecht beim Europäischen Parlament.
Kritische Betrachtung
Bürgerferne
Es zeigt sich angesichts der Referenden über den Vertrag über eine Verfassung für Europa in Frankreich und den Niederlanden eine nicht vorhandene Identifikation der Bevölkerung mit der EU in Verbindung mit einer allgemeinen Europaskepsis. Nach Meinung aus Politikerkreisen und EU-Befürwortern bilde nicht die EU, sondern noch immer der jeweilige Nationalstaat für die Bürger in der EU den traditionellen politischen Orientierungsrahmen und zugleich jene Öffentlichkeit, in der sie – auch durch Sprachbarrieren bedingt – Orientierung suchen und ihre Interessen artikulieren. Die Bevölkerung bilde bis jetzt noch keine durch Zusammengehörigkeitsgefühl geeinte Bürgerschaft, die nationalen Kulturen und die im nationalstaatlichen Rahmen gemachten historisch-politischen Erfahrungen herrschten einstweilen noch vor. „Brüssel“ liege für viele fernab, trete aber als „bürokratischer Störfaktor“ in Erscheinung, wenn zum Beispiel das in Deutschland für die Bierproduktion bislang geltende Reinheitsgebot zugunsten des europäischen Wettbewerbs aufgeweicht werden solle.
Die Europäische Union unterhält besondere politische und wirtschaftliche Beziehungen zu den Zwergstaaten, die zwar auf dem europäischen Kontinent liegen, aber nicht dem Staatenverbund angehören. Meist ergeben sich diese besonderen Vertragsverhältnisse zu Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt aus deren territorialer und damit arbeitsmarktabhängiger Verbundenheit zu den EU-Nachbarländern Spanien, Frankreich, Italien oder Österreich. Mit dem Fürstentum Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt bestehen besondere Währungsvereinbarungen[30]. Das Fürstentum Liechtenstein verwendet weiterhin den Schweizer Franken. Naher Osten (Asien) und Nordafrika:
Seit Mitte 2000 gibt es ein Assoziationsabkommen zwischen Israel und der EU vom Typ „Europa-Mittelmeer“.
Das institutionelle Gefüge der Gemeinschaft ist seit ihren Anfängen 1952 oft verändert worden. Eine im Sinne der klassischen Gewaltenteilungslehre klare Zuordnung einzelner Institutionen zu Legislative, Exekutive und Judikative ist in der EU nur bedingt verwirklicht. Hinsichtlich Legislative und Exekutive sind bei den beteiligten Organen Rat und Kommission vermischte Kompetenzen unverkennbar. Mindestens teilweise ist dies auch darauf zurückzuführen, dass die Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten, also die einzelstaatlichen Exekutivspitzen, in der EU nach wie vor die etwas wichtigere Rolle in der Legislative spielen.
Die Europäische Union selbst hat nicht den Status einer juristischen Person inne, so dass die nachfolgend genannten Organe aus formaljuristischer Sicht nicht als EU-Organe zu bezeichnen sind. Vielmehr bedient sich die Union gemäß Art. 5 des Vertrags über die Europäische Union zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Organe der Europäischen Gemeinschaften, in deren Rahmen auch weiterhin die Unterzeichnung internationaler Verträge vorgenommen wird.
Die Europäischen Gemeinschaften (EG) bilden den supranationalen Kernbereich der EU. Sie umfassen die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft. Bis 2002 gehörte auch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu den Europäischen Gemeinschaften. Zu den ihnen zugeordneten Politikfeldern gehören insbesondere die Zollunion, der Europäische Binnenmarkt, die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, die Forschungs- und Umweltpolitik, das Gesundheitswesen, der Verbraucherschutz, die Sozial- und Einwanderungspolitik sowie die Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen.
Die Bündelung und Verschmelzung souveräner Kompetenzen von Einzelstaaten in diesem Kernbereich zeigt sich in mehrfacher Hinsicht:
1. Entscheidung des Rats der Europäischen Union nach dem Mehrheitsprinzip, in der Regel im Mitentscheidungsverfahren. In den meisten Politikfeldern ist im Rat der Europäischen Union die Überstimmung von Einzelstaaten mit qualifizierter Mehrheit möglich, im Europäischen Parlament gelten demgegenüber je nach Verfahrenskonstellation andere Mehrheitserfordernisse
2. Bindungswirkung des EG-Rechts: bei EG-Verordnungen unmittelbar geltendes Recht, bei EG-Richtlinien Pflicht der Mitgliedstaaten zur Umsetzung in das jeweilige nationale Recht
3. Zwingende Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Die EU ist demnach durch eine Kombination von supranationalen (staatenübergreifenden) und intergouvernementalen (zwischenstaatlichen) Institutionen und Entscheidungsmechanismen gekennzeichnet. (Aso kein Staat, warum dann eine Verfassung?)
Überragende Bedeutung hat die sogenannte „Erste Säule“, denn die Rechtsakte, die von den Europäischen Institutionen beschlossen werden, werden durch die im Primärrecht konstruierte Rechtssetzungskompetenz der Europäischen Gemeinschaften bindend. Außerdem begründet sich die besondere Bedeutung der Rechtsetzung der EG auch darin, dass die Rechtsakte, die im Bereich der Politikfelder der EG entstehen, als abgeleitetes Recht der EU gelten können und von der europäischen Institution selbst aufgestellt werden. Im Gegensatz dazu ist die Rechtssetzung der beiden anderen Säulen lediglich auf der Basis der Zusammenarbeit der Regierungen zu sehen
Europäische Union
Die Europäische Union (EU) ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund ohne geschichtliche Parallele.
STAATENVERBUND aber kein STAAT!
Nach den bisherigen schrittweisen Erweiterungen stand der Staatenverbund vor einem internen Anpassungsproblem. (Siehe UDSSR)
Der Europäische Rat hat am 13. Dezember 2007 den Vertrag von Lissabon unterzeichnet, der diese grundlegenden Probleme im Bereich der politischen Grundlagen der Europäischen Union entschärfen soll.
Seine Ratifizierung in den Mitgliedstaaten ohne den Buerger der Staaten!) soll bis Mitte 2009 abgeschlossen sein. (Gruendung einer neuen UDSSR!)
Diese Liste enthält alle von den Vereinten Nationen anerkannten Staaten sowie umstrittene Staaten bzw. Gebiete und weitere Völkerrechtssubjekte (siehe hierzu den Abschnitt Besonderheiten).
Da es im Völkerrecht keine exakte und allgemein akzeptierte Definition eines unabhängigen Staates gibt, ist der Umfang dieser Liste umstritten. Jene Staaten/Gebiete, die nicht von den Vereinten Nationen anerkannt sind, sind daher kursiv geschrieben.
Von den Vereinten Nationen werden 193 Staaten anerkannt, davon 192 Mitglieder der Vereinten Nationen (Stand: Dezember 2006) sowie Vatikanstadt. Bei 12 weiteren Territorien ist der Status als "Staat" umstritten.
Alle Staaten werden unter ihrer im deutschsprachigen Raum geläufigen Bezeichnung angeführt, weitere Namen stehen im Abschnitt Staatennamen.
Für eine Liste ausschließlich der UNO-Mitgliedstaaten (ohne umstrittene Staaten, Spezialfälle) siehe die Liste Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (alphabetisch).
Siehe auch: Liste unabhängiger Staaten nach Fläche, Liste unabhängiger Staaten nach Einwohnerzahl.
LINK
Liste unabhängiger Staaten: Die EU ist als Staat oder Staatengemeinschaft Weltweit nicht gelistet und existiert nicht als Staat, noch als Federation.
Etwas nicht anerkannten eine Verfassung zu geben ist wie als wenn Schmidt und Weber und Meier ein Firma gruenden, und als einziges dafuer einen Stempel herstellen lassen.
Das waere Betrug, genau so ist die EU als Staat zu bezeichnen was eine Verfassung bekommt ein Betrug und Leute die so etwas unterzeichnen begehen bewusst und wissend Betrug. Also Betrueger im Amt oder gewaehlte Betrueger!
LINK
Die Politische Mafia Europa gibt sich die Hand:
Das tschechische Parlament hat am Dienstag beschlossen, auf eine Volksabstimmung zum neuen Reformvertrag der Europäischen Union zu verzichten. Die am Dienstag mit 108 gegen 9 Stimmen getroffene Entscheidung bedeutet, dass das Abkommen allein vom Parlament ratifiziert wird. Bislang ist nur in Irland ein Referendum vorgesehen.
Die ganze EU ist der groesste Anti-Demokratische Zusammenschluss von Staaten seit Gruendung der UDSR!
Wer wird wohl Stalins Platz in der 'EU' uebernehmen, denn einen Tito bekommen wir sicher nicht?