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Bush lässt weiter foltern

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Bush lässt weiter foltern

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Der US-Kongress hat ein Gesetz gegen Folter verabschiedet. Das "Waterboarding" wäre für die CIA fast passé gewesen. Doch dann legte der Präsident sein Veto ein.

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Kommentare zu Bush lässt weiter foltern

 

duglenetduglenetam 09.03.08


Das allgemein geltende Recht sieht ein absolutes Verbot der Folter vor. Dies gilt auch für die Androhung von Folter, da ansonsten dieses Verbot obsolet wäre.

Zudem liegen die negativen Auswirkungen einer Folterandrohung für eine effektive Strafverfolgung auf der Hand. Im Strafprozess gegen Magnus G. konnten die unter Folterandrohung gemachten Aussagen nicht verwertet werden (§ 136a StPO). Gegen den Polizei-Vizepräsidenten, der die Androhung von Folter angeordnet hatte, und gegen den Polizeibeamten, der die Androhung ausgesprochen hat, wurde vor dem Landgericht Frankfurt wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall verhandelt. Am 20. Dezember 2004 wurden gegen beide rechtskräftig Geldstrafen auf Bewährung verhängt. Damit ist gerichtlich festgestellt, dass die Gewaltandrohung auch in diesem Fall rechtswidrig und strafbar war. Der Grund für die Verurteilung war aber, trotz zum Teil anders lautender Medienmeldungen, allerdings nur eine fehlende Erforderlichkeit (wenigst „übeles“ gleich zur Abwehr gleich taugliches Mittel) der möglichen Notwehr. Die Frage, ob solcherart folterähnliche Handlungen abstrakt als Notwehr gerechtfertigt sein können, ließ das Gericht offen.

Die Problematik eines „unmittelbaren Zwangs“ im Rahmen der so genannten Gefahrenabwehr beschäftigt die Rechtswissenschaft seit langem. Sie wurde bis zum „Fall Daschner“ insbesondere am Beispiel des (fiktiven) „Terroristenfalls“ von Niklas Luhmann diskutiert.

Zu den profiliertesten Kritikern der Folter gehört Jan Philipp Reemtsma, der sie als Zivilisationsbruch bezeichnet.

duglenetduglenetam 09.03.08


Wenn Vizepräsident Daschner sich auf das Recht der Polizei zum „unmittelbaren Zwang“ beruft, wird dabei übersehen, dass nach den Regelungen des Polizei- und Ordnungsrechts Aussagen auch nicht zu Zwecken der Gefahrenabwehr durch unmittelbaren Zwang erpresst werden dürfen (Beispiel Hessen § 52 Abs. 2 HSOG). In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Regelungen. Einer moralisch-ethischen Rechtfertigung ist damit ausdrücklich die rechtliche Grundlage entzogen. Vereinzelt wird zur Rechtfertigung „besonderer Vernehmungsmethoden“ auf die gesetzlichen Regelungen über Notwehr und Notstand verwiesen (§§ 32 ff. StGB, 228, 904 BGB) oder gar die Rechtmäßigkeit aufgrund eines „übergesetzlichen Notstands“ behauptet. Dies ist jedoch falsch, da vom Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention nach Art. 15 Abs. 2 auch im Notstandsfall „in keinem Fall abgewichen werden“ darf.

Die straf- und bürgerlichrechtlichen Notstandsregelungen begründen somit keine staatlichen Eingriffsbefugnisse, sie entscheiden lediglich über Strafbarkeit und privatrechtliche Ansprüche; zudem sind sie nur einfachgesetzlicher Natur und vermögen sich nicht über verfassungsrechtliche Bindungen hinwegzusetzen. Einer Berufung auf „übergesetzliche“ – also gewissermaßen naturrechtliche – Notstandsbefugnisse ist entgegenzuhalten, dass das Grundgesetz alle staatliche Gewalt an die geschriebene Verfassungsordnung bindet (Art. 1 Abs. 2 und Art. 20 Abs. 3 GG).

duglenetduglenetam 09.03.08


Die Rechtslage

Die Anwendung von Folter ist in Deutschland verboten, da die von Deutschland ratifizierte Europäische Menschenrechtskonvention, das Grundgesetz und die Strafprozessordnung ein eindeutiges Folterverbot enthalten (s. oben). Dabei ist die Europäische Menschenrechtskonvention nur eine von mehreren internationalen Abkommen, die eine Ächtung bzw. ein Verbot der Folter beinhalten. Verfassungsrechtlich wird außerdem argumentiert, dass die Schmerzandrohung der Frankfurter Polizei die Menschenwürde verletzte, die auch für Tatverdächtige Bestand habe. Sie sei somit verfassungswidrig. Der Schutz der Menschenwürde sei im Grundgesetz absolut, d. h., er dürfe nicht gegen andere Rechte, auch nicht gegen das Recht auf Leben oder die Menschenwürde Dritter, abgewogen werden, da sonst die Objektformel verletzt werde. Sie verbietet es dem Staat, eine Person zum Objekt staatlichen Handelns zu machen. Jedoch haben sich in der rechtswissenschaftlichen Diskussion (insbesondere zur Bioethik) in den letzten Jahren vermehrt Stimmen gemeldet, die eine Abwägbarkeit oder Abstufung des Menschenwürdegrundsatzes befürworten und damit ausdrücklich oder als logische Folge auch Folter zulassen wollen. Dies stellt einen Tabubruch dar. Es ist auch vom derzeit kodifizierten Recht nicht gedeckt.

duglenetduglenetam 09.03.08


Folter unter der gegenwärtigen irakischen Regierung

Auch der derzeitigen irakischen Regierung wird vorgeworfen, mit Foltermethoden gegen ihre Gegner vorzugehen. Am 3. Juli 2005 berichtete The Observer von Folterungen irakischer Geheimkommandos an Terrorverdächtigen. Die Recherchen ergaben laut Observer auch, dass ein geheimes Netzwerk von Folterzentren im Irak existiert, zu dem Menschenrechtsorganisationen keinen Zugang haben. In den Gefangenenlagern würden bei Verhören Schläge, Verbrennungen, das Aufhängen an Armen, sexueller Missbrauch und Elektroschocks angewendet. Selbst im irakischen Innenministerium seien derartige Menschenrechtsverletzungen verübt worden. Es gebe eine Kooperation zwischen „offiziellen“ und „inoffiziellen“ Gefangenenlagern, und Erkenntnisse über illegale Erschießungen von Gefangenen durch die Polizei. Das britische Außenministerium erklärte zu den Vorwürfen, diese würden „sehr ernst“ genommen. Der Missbrauch von Gefangenen sei „unannehmbar“ und werde auf höchster Ebene bei den irakischen Behörden angesprochen.

duglenetduglenetam 09.03.08


Der Military Commissions Act, der am 28. September 2006 vom Senat verabschiedet wurde, gestattet es ausdrücklich, sogenannte „unlawful enemy combatants“ bestimmten „scharfen Verhörpraktiken“ auszusetzen. Nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen und dem UN-Sonderberichterstatter für Folter Manfred Nowak ist dies als Folter zu werten.Unter Folter erpresste Informationen dürfen auch vor Militärgerichten verwendet werden. Damit lockern die USA nach Ansicht von Kommentatoren das Folterverbot der Genfer Konventionen. Vor allem können nach dem Gesetz Ausländer, die von den Behörden als „unlawful enemy combatants“ deklariert werden, ohne rechtliches Gehör von Militärtribunalen verurteilt werden – ohne Offenlegung von Beweisen. Die Verabschiedung des Gesetzes wurde in weiten Teilen der amerikanischen Öffentlichkeit mit Empörung aufgenommen und vielfach als Verfassungsbruch bewertet. In einem Kommentar im Fernsehsender MSNBC wurde das Gesetz als „Anfang vom Ende Amerikas“ bezeichnet (Beginning of the end of America). Die New York Times schrieb: „Und es [das Gesetz] fegt die Grundpfeiler des Justizsystems auf eine Weise beiseite, die jeder Amerikaner bedrohlich finden sollte“ (And it chips away at the foundations of the judicial system in ways that all Americans should find threatening)

duglenetduglenetam 09.03.08


* Etwa 14000 irakische „Sicherheitshäftlinge“ wurden harten Verhören und häufig auch Folterungen ausgesetzt.
* 1100 „hochkarätige“ Gefangene wurden in Guantanamo und Bagram unter systematischen Folterungen verhört.
* 150 Terrorverdächtige wurden rechtswidrig durch außerordentliche Überstellung in Staaten verbracht, die für die Brutalität ihrer Sicherheitsapparate berüchtigt sind.
* 68 Häftlinge starben unter fragwürdigen Umständen.
* Etwa 36 führende inhaftierte Al-Kaida-Mitglieder blieben jahrelang im gewahrsam der CIA und wurden systematisch und anhaltend gefoltert.
* 26 Häftlinge wurden bei Verhören ermordet, davon mindestens vier von der CIA.

duglenetduglenetam 09.03.08


Nach dem Ende der offiziellen Kampfhandlungen des dritten Golfkriegs kam das Abu-Ghuraib-Gefängnis im April 2004 in die Schlagzeilen, als der Fernsehsender CBS in einer Folge seines Fernsehmagazins „60 Minutes“ über Folter, Missbrauch und Erniedrigungen von Gefangenen durch US-amerikanische Soldaten berichtete. Der Fall beschäftigt seit damals die US-Justiz. Unter anderem wurde der Hauptschuldige Charles Graner zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt. Sicherheitsberaterin Condoleezza Rice bat die Iraker offiziell um Verzeihung: „Es tut uns sehr leid, was mit diesen Menschen geschehen ist.“ Der Sprecher der US-Streitkräfte im Irak, General Mark Kimmitt, bat offiziell um Entschuldigung für die „beschämenden Vorfälle“.

Amnesty International berichtet auch von Todesfällen auf dem US-Luftwaffenstützpunkt im afghanischen Bagram, welche laut ai auf Folter hindeuten. Regelmäßig verfrachten die USA, zum Teil mit Hilfe von deutschen Beamten, Gefangene in Drittstaaten, welche dafür bekannt sind, Gefangene zu foltern.

Laut dem amerikanischen Historiker Alfred W. McCoy fanden im Zuge des „Kriegs gegen den Terror“ von 2001 bis 2004 folgende Menschenrechtsverletzungen durch US-Behörden und das Militär statt

duglenetduglenetam 09.03.08


Den USA wurde wiederholt von verschiedensten Seiten vorgeworfen, in Guantánamo gegen die Genfer Konventionen zu verstoßen, was 2004 vom Pentagon in folgenden Fällen bestätigt wurde:

* Drohung von Vernehmungsbeamten gegenüber einem Häftling, seine Familie zu verfolgen
* Verkleben des Mundes eines Häftlings mit Klebeband wegen des Zitierens von Koranversen
* Beschmieren des Gesichts eines Häftlings unter der Angabe, die Flüssigkeit sei Menstruationsblut
* Anketten von Häftlingen in fötaler Position
* fälschliches Ausgeben von Vernehmungsbeamten als Mitarbeiter des Außenministeriums
* Koran-Schändungen

duglenetduglenetam 09.03.08


* Schläge auf den Kopf
* über mehrere Stunden nackter Aufenthalt in kalten Gefängniszellen
* Schlafentzug über mehrere Tage und Nächte durch die Beschallung mit lauter Rockmusik
* Fesseln des Häftlings in unangenehmen Positionen über mehrere Stunden
* Waterboarding: der Häftling wird auf ein Brett gefesselt, ein feuchtes Tuch auf seinen Kopf gelegt und mit Wasser übergossen. Durch den aufkommenden Würgereflex entsteht für ihn der Eindruck, er würde ertrinken.

Die Methoden dürfen auch in Kombination angewendet werden. Bush hat die erwähnten Methoden in einer Rede verteidigt.

duglenetduglenetam 09.03.08


Allerdings wurde ein Großteil dieser Methoden, die internationalem Recht widersprechen, sieben Wochen später von Rumsfeld selbst wieder verboten. In einer Anordnung vom 16. April 2003 wird ausdrücklich die Einhaltung der Vorgaben der Genfer Konventionen gefordert. Bestimmte „harte“ Verhörmethoden wie Isolationshaft oder aggressive Befragungen konnten nur nach Genehmigung des Pentagons angewandt werden. Präsident George W. Bush betonte, er habe niemals Folter angeordnet und werde dies auch niemals tun, weil dies gegen die Wertevorstellungen der USA sei. Bushs Äußerungen werden durch eine veröffentlichte Notiz vom 7. Februar 2002 bestätigt, in der der Präsident ausdrücklich anordnet, die Gefangenen human und gemäß der Genfer Konvention zu behandeln.

Am 4. Oktober 2007 sind jedoch in der New York Times geheime Memoranden des US-Justizministeriums veröffentlicht worden, welche im Mai 2005 verfasst wurden. In ihnen werden die folgenden Verhörmethoden des CIA als gesetzeskonform angesehen:

duglenetduglenetam 09.03.08


Der nicht mehr amtierende Verteidigungsminister der USA, Donald Rumsfeld, genehmigte am 2. Dezember 2002, bei mutmaßlichen Mitgliedern von Al Kaida und afghanischen Talibankämpfern, die im US-Militärstutzpunkt von Guantánamo auf Kuba gefangen gehalten werden, bestimmte umstrittene Verhörmethoden. Er folgte damit einem Memorandum seines Chefjuristen William Haynes, der in Guantánamo 14 Verhörmethoden abgesegnet hatte.

Dazu zählten leichte körperliche Misshandlungen, „die nicht zu Verletzungen führen“, Verharren in schmerzhaften Positionen, bis zu 20-stündige Verhöre, Isolation von Gefangenen bis zu 30 Tagen, Dunkelhaft und stundenlanges Stehen. Handschriftlich hatte Rumsfeld notiert: „Ich stehe selbst acht bis zehn Stunden am Tag. Warum wird Stehen auf vier Stunden begrenzt?“.

duglenetduglenetam 09.03.08


Folter in Spanien (EU Mitgliedstaat)
Nach Erkenntnissen von Amnesty International kam es zwischen 1995 und 2002 in mindestens 320 Fällen zu rassistisch motivierten Übergriffen auf Personen aus 17 Ländern, darunter Marokko, Kolumbien und Nigeria. Opfer, die Misshandlungen anzeigen, sehen sich häufig mit Gegenklagen der Polizeibeamten konfrontiert. Angst, mangelnde juristische Unterstützung, Untätigkeit und Voreingenommenheit der Behörden führen dazu, dass viele Opfer Übergriffe nicht anzeigen. Vorbestrafte Polizeibeamte oder solche, gegen die Ermittlungsverfahren laufen, werden nicht vom Dienst suspendiert, sondern sogar von politischen Behörden unterstützt. Dagegen sind Polizeibeamte, die sich für den Schutz der Menschenrechte eingesetzt haben, bestraft worden. So wurden gegen drei Beamte, die 1998 in Ceuta auf Unregelmäßigkeiten bei der Festnahme und Abschiebung von marokkanischen Kindern aufmerksam gemacht hatten, disziplinarische Maßnahmen eingeleitet.

duglenetduglenetam 09.03.08


Folter in Spanien (EU Mitgliedstaat)

Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, der UN-Menschenrechtsausschuss, das europäische Komitee zur Folterprävention (Committee for the Prevention of Torture, CPT) sowie Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen kritisieren regelmäßig die gesetzlichen Sonderbestimmungen, die eine Haft unter Kontaktsperre (span. prisión incomunicada) ermöglichen. Diese Haftbedingungen werden, wegen der völligen Schutzlosigkeit der Beschuldigten, als „Folterungen Vorschub leistende Praxis“ bezeichnet – es finden intensive Verhöre durch Guardia Civil oder Nationalpolizei statt aber der Beschuldigte hat nicht das das Recht auf einen Anwalt oder auf die Untersuchung durch einen unabhängigen Arzt. Diese Haftbedingungen gelten bis zu fünf Tage und auch die Vorführung beim Haftrichter erfolgt zumeist erst nach dieser Zeit. Seit 2003 kann die Kontaktsperrehaft dann noch einmal um acht Tage verlängert werden. Von den Gefangenen kommen regelmäßig Beschuldigungen wegen Folterungen, Misshandlungen und erpressten Aussagen während dieses Zeitraums, in zahlreichen Fällen konnten Ärzte nach der Kontaktsperre deutliche Spuren körperlicher Gewalt feststellen. Im Jahr 2006 verabschiedete das baskische Parlament mit absoluter Mehrheit eine Resolution in der es die spanische Regierung auffordert „die Existenz von Folter und deren Anwendung bei einigen Fällen in systematischer Form anzuerkennen.“ Auch die spanische Justiz hat immer wieder Angehörige von Polizei und Militär wegen Folterungen an Gefangenen rechtskräftig verurteilt.

duglenetduglenetam 09.03.08


Folter in Spanien (EU Mitgliedstaat)

Hintergrund der heutigen Menschenrechtslage ist die jüngste Geschichte Spaniens: Beim Übergang vom Franquismus zur Demokratie (ab 1975) erfolgte kein Bruch mit dem diktatorischen System, was auch bedeutete, dass kein Folterer aus dem Polizeidienst entlassen wurde und dass keine Strafverfolgung für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der Franco-Diktatur stattfand. In diese Übergangzeit (span. Transición) fiel auch eine starke Aktivität der baskischen Terrororganisation ETA gegen die Institutionen des Spanischen Staates. Die staatliche Reaktion darauf war für eine Demokratie außergewöhnlich hart. So wurden Aussagen in vielen Fällen auch weiterhin durch Folter erpresst, auch wurden Terrorverdächtige oft aus Rache sehr schwer misshandelt. Dabei kam es immer wieder auch zu Todesfällen in den Polizeikasernen und Gefängnissen.Während der Regierungszeit der sozialistischen PSOE, in den 1980er Jahren, wurde eine staatsterroristische Gruppe (GAL) aufgestellt, die über viele Jahre mit Folter und Mord die ETA bekämpfte, diese Epoche ist in Spanien als „schmutziger Krieg“ (span. guerra sucia) bekannt. In die Kritik gerät immer wieder die inkonsequente Strafverfolgung und die im Verhältnis zu den begangenen Taten sehr milden Strafen. Der UN-Menschenrechtsausschuss kritisiert, dass verurteilte Folterer aus den Reihen der Sicherheitskräfte „oftmals begnadigt oder vorzeitig freigelassen werden oder ihre Strafe ganz einfach nicht antreten

duglenetduglenetam 09.03.08


Folter in Spanien

In Spanien kommt es immer wieder zu Misshandlungen und Folter (span. tortura) durch Beamte mit Polizeibefugnissen (Nationalpolizei, Guardia Civil u.a.), Opfer sind oft Frauen, Flüchtlinge und Angehörige von Minderheiten, so das Amnesty International in vielen Fällen von sexistischen, fremdenfeindlichen bzw. politischen Motiven ausgeht. Die aktuelle Existenz oder die Nichtexistenz bzw. das Ausmass der Folter ist politisch stark umstritten und wird immer wieder kontrovers diskutiert. Weitgehend unstrittig ist die Existenz von Folter, politischem Mord und schweren Misshandlungen durch Polizei- und Militärangehörige bis in die 1980er Jahre, dafür gibt es zahlreiche Beweise und auch rechtskräftige Verurteilungen bis in die höchsten staatlichen Ebenen (Generäle, Minister usw.).
Zu dieser Zeit war Spanien bereits ein demokratisches Land und Mitglied der EU und der NATO.

duglenetduglenetam 09.03.08


Folter in Italien

Die italienischen Behörden haben am 22. Juni 2005 mindestens 45 Personen gegen ihren Willen nach Libyen abgeschoben, wo ihnen möglicherweise schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter drohen.

Zudem berichtet Amnesty International über exzessive Gewaltanwendung und Misshandlungen bis hin zu Folter durch Beamte mit Polizeibefugnissen und Strafvollzugsbedienstete. Mehrere Personen kamen in der Haft unter umstrittenen Umständen zu Tode. Bei Polizeieinsätzen im Rahmen von Großdemonstrationen wurden Hunderte Personen Opfer von Menschenrechtsverletzungen.

Im Rahmen des im Jahr 2001 in Genua stattgefundenen G8-Gipfels und den damit verbundenen Demonstrationen der Globalisierungskritiker wurden viele Demonstranten in das berüchtigte Bolzaneto-Gefängnis gebracht, um dort verhört zu werden. Zahlreiche Verhaftete berichteten anschließend von schweren Misshandlungen und Folter.

Siehe auch Bolzaneto-Prozess

In Italien ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob Folter unter gewissen Umständen legitim sein könne. Wenige Tage vor der Verabschiedung einer Strafrechtsnovelle hat die Lega Nord einen Änderungsantrag eingebracht. Sie will, dass Folter oder die Androhung von Folter nur im Wiederholungsfall strafbar sei. Es wurde argumentiert, dass Folter oder deren Androhung bei Terroristen ein legitimes Mittel sein könnte.

duglenetduglenetam 09.03.08


Liebe Frau Merkel. Nachricht an Ihren Freund und EU PARTNER Sarkozi beim naechsten Mittelmeer Erweiterunsgtreffen:

In Frankreichs Gefängnissen kommt es immer wieder dazu, dass französische Polizisten Menschen in ihrem Gewahrsam misshandeln, foltern oder gar töten. Hohe Polizeibeamte, Richter und Staatsanwälte decken den Gewaltmissbrauch und behindern die Ermittlungen – besonders dann, wenn die Misshandelten arabischer oder afrikanischer Herkunft sind.

Amnesty International hat über einen Zeitraum von 14 Jahren rund 30 Fälle von Gewaltmissbrauch durch die französische Polizei verfolgt. In dem neuen Bericht sind 18 Fälle dokumentiert, darunter fünf Fälle von tödlichem Schusswaffengebrauch und weitere fünf Fälle von Tod in Polizeigewahrsam. Gerade bei der Feststellung von Personalien geht die Polizei äußerst brutal vor. Typisch sind Schläge mit Fäusten oder Knüppeln, die zu gebrochenen Nasen, Augenverletzungen, Prellungen und anderen Verletzungen führten. Vielfach behaupten die Misshandelten, auch rassistisch beleidigt worden zu sein.

Im Juli 1999 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Frankreich für schuldig, internationale Standards zu Folter und fairen Gerichtsverfahren im Fall des marokkanisch-niederländischen Staatsbürgers Ahmed Selmouni verletzt zu haben. Der Fall wurde mehr als sechs Monate verhandelt; Ende des Jahres 1999 waren die angeklagten Polizisten noch im Amt.

duglenetduglenetam 09.03.08


Liebe Frau Merkel. Nachricht an Ihren Freund George W. Bush beim naechsten Texas Hamburger:

Während in vielen nichtdemokratischen Staaten Folter trotz internationaler Ächtung weiterhin weit verbreitet ist, geben die Rechtsstaaten der Welt sich vor, Folter unter keinen Umständen zuzulassen, mag ihre Anwendung den Exekutivorganen in Extremsituationen als noch so verlockend erscheinen. Daher drehen sich die aktuellen Diskussionen vor allem um die Anwendung von Folter und/oder „harten Verhörmethoden“ in demokratischen Staaten, unter anderem im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus.

In der aktuellen Diskussion gerät ein essentieller Punkt auffällig in den Hintergrund. Eigentliche Ursache für die Abschaffung der Folter im 18. Jahrhundert war, wie Michel Foucault in „Überwachen und Strafen“ ausführt, nicht etwa vorrangig ein aufgeklärter Humanismus, sondern recht pragmatische Überlegungen: Folter bringt nämlich zwar schnelle Geständnisse, dient in der Regel aber nicht der Wahrheitsfindung, da der Gefolterte naturgemäß das sagt und sagen muss, was der Folternde hören will, bzw. erwartet (meistens nicht die Wahrheit). Dies führt regelmäßig zu einer kurzfristigen Befriedigung des öffentlichen Bedürfnisses nach „Gerechtigkeit“, ist aber hinsichtlich der Verbrechensbekämpfung eher hinderlich, da im Zweifel der wirklich Schuldige weiter in Freiheit sein Unwesen treibt.

duglenetduglenetam 09.03.08


Liebe Frau Merkel. Nachricht an Ihren Freund George W. Bush beim naechsten Texas Hamburger:

2004 wurde publik, dass während der Grundausbildung bei der Bundeswehr in Coesfeld Rekruten bei nachgestellten Geiselnahmen gefoltert wurden, indem man sie fesselte und mit Wasser abspritzte. Weiterhin seien die Grundwehrdienstleistenden mit Elektroschockgeräten und durch Schläge in den Nacken misshandelt worden.

Es wurden insgesamt 12 Fälle bekannt, gegen 30 bis 40 Ausbilder wurde disziplinarrechtlich ermittelt.

Der damalige Verteidigungsminister Peter Struck kündigte eine Überprüfung der gesamten Bundeswehr auf weitere Vorfälle an

duglenetduglenetam 09.03.08


Liebe Frau Merkel. Nachricht an Ihren Freund George W. Bush beim naechsten Texas Hamburger:

Im 20. Jahrhundert wurden während des Nationalsozialismus erneut grausame Vernehmungsmethoden zugelassen und angewandt. In der sowjetisch besetzten Zone gab es durch sowjetische Besatzungsangehörige verschiedentlich praktizierte Folter, insbesondere Wasserfolter. In der DDR gab es systematische Folter verschiedenen Schweregrades.

In der Bundesrepublik Deutschland ist jegliche Beeinträchtigung der freien Willensentschließung und Willensbetätigung des Beschuldigten durch Misshandlung, Schlafentzug u. a. gesetzlich verboten.

Trotzdem wurde die Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für Verstöße gegen die UN-Antifolterkonvention verurteilt. Im Fall Vera Stein wurde der Klägerin 75.000 € Schadensersatz zugesprochen, weil die Bundesrepublik Deutschland einen Fall von Folter nicht angemessen verfolgt hatte. In einem anderen Fall wurde die Bundesrepublik Deutschland wegen zwangsweiser Verabreichung eines Brechmittels verurteilt.


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