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BGH entscheidet: Unfallschaden bei Gebrauchtwagen ein Sachmangel

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BGH entscheidet: Unfallschaden bei Gebrauchtwagen ein Sachmangel

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Ein Gebrauchtwagen gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs bereits dann als «mangelhaft», wenn es sich nachweislich um einen Unfallwagen handelt

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