Sie sind Arbeitslosgeld II - Empfänger und haben in der Vergangenheit aufgrund der geringen monatlichen Einnahmen schon seit längerer Zeit Ihre Stromkosten nicht gezahlt? Jetzt droht Ihnen aufgrund dessen die Abstellung der Strom- oder Gasversorgung. Das muss nicht sein, denn Ihnen steht der Staat mit einer Sonderbeihilfe zur Seite.Auf geldvomstaat24.de weiterlesen