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"Kann ein Outing Sünde sein?"

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'Kann ein Outing Sünde sein?'

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Wenn man in Deutschland "übergesetzlichem Notstand" definieren kann, so wird sich damit zumindest der deutsche demokratische Staat, einmal mehr von den Prinzipien der Demokratie verabschiedet haben.
Am 18.03.2008 war ein Tag sich mit politisch Gefangenen und Verfolgten auseinanderzusetzen ... es geht um die Terrorgesetze z.B. 192a ...

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1 Kommentar

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Kommentare zu "Kann ein Outing Sünde sein?"

 

Carmen007Carmen007am 22.03.08


Ups, der Beitrag ist unvollständig, aber man sollte vielleicht auch einbeziehen, dass sich unser Staat jede Kritik bereits als Staatsverglimpfung im Vorfeld entledigt hat.

Der Feind ist das Volk und dieser Gedanke ist wohl allen Politikern gemeinsam, als Denkanstoß einfach mal daran gehne und fragen wie es nun mit Demokratie aussiehrt.

Das Grundgesetz muß man nicht ändern, denn durch Gesetze, die man hinzufügt erreicht man fast gleichermaßen Bürger, die absolut schutzlos z.B. nach paragraph 192a ohne etwas überhaupt ausgesagt zu haben, wie Terroristen und damit nur Abschaum jeden Rechtsbeistand zu verlieren.

Zeitzeuge bin ich weil die "Rote Hilfe" als Gefangenenhilfe auch ins Kreuzfeuer der RAF gezogen wurde und da ich nun vom Jahrgang Zeitzeuge bin, werde ich - obwohl es verboten ist - zumindest aussagen, dass nahmhafte Journalisten, Mediziner, eben die zufälligen Lücken im System belegt haben, dass sich RAF Insassen nicht haben selbst umbringen können.

Es gibt Akten zu Stammheim, die bis jetzt unter Verschluß gehalten werden, warum ?

Ansonsten möchte ich von einer Regierungserklärung "übergesetzlicher Notstand" mal wissen, ob sie längst prinzipiell kein Demokatrieverständnis mehr zeigen kann, denn gerade ein System, welches Instanzen verpflechtet und somit am besten als Kontrollfunktion die Stabilität und Funktionalität garantiert, eben vor einer Politik ala Hitler etc.pp.

mfg

Es gibt reichlich zu schreiben, aber eine Regioerung die das Volk dermaßen vera**** muß ja angst haben, dass der Sympatisant unterm Bett liegt


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