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Kündigung von Arbeitsscheuen wird leichter

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Kündigung von Arbeitsscheuen wird leichter

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Eingestellt vonam 28.03.08in Politik via handelsblatt.com

Das Bundesarbeitsgericht erleichtert die Kündigung von leistungsschwachen Mitarbeitern: Liegt ein Arbeitsergebnis langfristig mehr als ein Drittel unter dem der Vergleichsgruppe, können Arbeitgeber verhaltensbedingte Kündigungen aufgrund von Schlechtleistung aussprechen.

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16 Kommentare

Kommentare zu Kündigung von Arbeitsscheuen wird leichter

 

zero1000zero1000am 29.03.08


ku-dobson - sorry - jetzt Vater begreift!

ku-dobsonku-dobsonam 28.03.08


lies den erguss meines vorschreibers ....

zero1000zero1000am 28.03.08


ku-dobson - was hat das denn mit dem Thema zu tun?

ku-dobsonku-dobsonam 28.03.08


ernsthaft wenn dein chef dich nicht mag wird er einen grundfinden ...... immer

ku-dobsonku-dobsonam 28.03.08


tv im gericht ..... klasse ich hoffe das du mal wegen ..... hmm einer falschen anzeige wegen kindes missbrauchs vor gericht stehst und alle deine bekannten und nachbarn zu sehen getreu dem motto .... da ist bestimmt etwas dran ..... oder noch besser wenn der harte richter wegen seines wiederwahltermins und öffentichkeits wirkung dich dann zu den netten jungs in den bau schickst....


welch ein un .......


chafardchafardam 28.03.08


Die Richterkaste in diesem Lande ist die faulste , verblödestes und realitätsfernste Schicht der Gesellschaft weil sie nicht kontrolliert werden, n M-V hat ein Richter seine Zuckerkrankheit CocaCola und Mars zugeschrieben und einen Prozess geführt obwohl ihm ein Blick in ein Medzinlexikon aufgeklärt hätte zur Ursache seiner Stoffwechselkrankheit, zum Dank wurde dieser Einfaltspinsel befördert und will jetzt mit Hilfe der Linkspartei Verfassungsrichter werden. Richter sollten Gewählt werden auf Amts, Landes und Bundesebene duch die mündigen Wähler dann würde einige Gutmenschen auch mal richtige Strafen verhängen denn wenn sie nicht wiedergewählt würden hätte sie nicht so ein schönes Leben im Schnitt 2 Stunden Verhandlung bei einer 4 tage Woche. Manche Verfahren wurde Wochenlang garnicht verhandelt weil der Richter die A kten nicht lesen wollte ! Vorallem aus jeder öffentliche Verhandlung per TV berichten damit jeder mal die deutsche Rechtsprechung live sieht.

SoistdasSoistdasam 28.03.08


hahahaahahha, also dein spruch hat mich jetzt zum lachen gebracht.

zero1000zero1000am 28.03.08


Schade, dass Du keiner dieser Richter bist, dann könnte man Dich nicht wegen Faulheit, sondern wegen Unfähigkeit entlassen.

kfrostykfrostyam 28.03.08


man sollte zuerst einmal diese bekloppten richter entlassen !
unsere politiker und unsere ganzen bankärsche ! denn diese leute bringen nicht mal 1/3 der leistung die ein 1,-€ jobber bringt, aber besser bezahlt.

zero1000zero1000am 28.03.08


Entnommen aus:
BAG: Kündigung fauler Mitarbeiter
Donnerstag März 27th 2008, 8:11 am
Abgelegt unter: Anwalt und Recht, Tagesthemen
FinanzBlog 24

zero1000zero1000am 28.03.08


Nur mal so:
In dem entschiedenen Fall hatte die Mitarbeiterin eines Versandkaufhauses beim Verschicken von Päckchen dreimal so viele Fehler gemacht wie der Durchschnitt aller Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber argumentierte, er erleide bei den Kunden einen erheblichen Imageverlust. Außerdem entstünden ihm erhebliche Kosten.
Nach zwei Abmahnungen kündigte er fristgerecht wegen schlechter Leistung.
Obwohl die Vorinstanzen der Arbeitnehmerin recht gegeben hatten, hielt das BAG dagegen. Inhaltlich argumentierte das Gericht ähnlich wie bei einer Entscheidung aus dem Jahr 2003.
Um eine Schlechtleistung gerichtsfest vorzutragen, so die BAG-Richter damals, müsse der Arbeitgeber zunächst lediglich dartun, dass die Leistung des Mitarbeiters “deutlich hinter der vergleichbarer Arbeitnehmer zurückbleibe”; deutlich sei eine Unterschreitung dann, wenn das Arbeitsergebnis langfristig mehr als ein Drittel unter dem der Vergleichsgruppe liege.
Sodann sei es Sache des Mitarbeiters darzulegen, dass die Angaben seines Chefs entweder nicht stimmten oder dass er seine persönliche Leistungsfähigkeit trotz der unterdurchschnittlichen Ergebnisse dennoch ausgeschöpft habe; Erklärungen hierfür können altersbedingte Defizite, Krankheit oder negative “betriebliche Umstände” sein.
Trüge der Gekündigte derartige Umstände nicht vor, gelte die Darstellung des Arbeitgebers als zugestanden
(Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 667/02, 2 AZR 386/03).
In den letzten drei Jahren haben ein halbes Dutzend Landesarbeitsgerichte die Vorgaben angewandt und weiterentwickelt. Ergebnis: Kündigungen wegen Schlechtleistung sind nicht einfach - bei Vermeidung von Fettnäpfchen jedoch möglich.
Erfolg hatte das Land NRW bei der Kündigung einer Putzfrau, die vor Gericht bestätigte, das Leeren überquellender Aschenbecher sei nicht ihre Aufgabe. Für das Gericht war klar: Die Vorwürfe des Arbeitgebers waren zugestanden
(LAG Köln, 14 (8) 4/06).
Erfolgreich war auch eine englische Consulting-Firma bei der Kündigung

klausileinklausileinam 28.03.08


hahahahaha ja ne andere wahl wird er nicht haben,ausser eine kündigung zu akzeptieren.Also sollte man sich anstrengen,damit man nit gefeuert wird.

hotchemaohotchemaoam 28.03.08


zocker - DU musst die Kündigung akzeptieren.

zocker22zocker22am 28.03.08


ich weiss gar nicht was ich davon halteln soll????

wunderwaffelwunderwaffelam 28.03.08


man weiss es nciht auf einer weise ist es gut,auf der anderen seite wiederrum ist es nit gerade prickelnd.warte wir mal ab, wie die situation sich entwickelt.

bestnewsbestnewsam 28.03.08


Ja toll, dass ist ja mal ein kramm,Stellt euch mal vor ihr seit total fleißig,aber euer chef kann euch nit leiden und dann?, behauptet er ihr seit faul oder so,und schon bist de deinen job los,wow.


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