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Sieben Prozent MWST. auf Gas- und Strom

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Sieben Prozent MWST. auf Gas- und Strom

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Eingestellt vonam 28.03.08in Politik via sozialticker.com

Ein voller Steuersatz auf Windeln, Arzneimitteln oder Gas zum Kochen und Heizen und ein ermässigter Steuersatz auf Katzenfutter oder Blumen? Der ermässigte Steuersatz ist keine Subvention und keine Ausnahme. Das ist ein regulärer und wohl begründeter Steuersatz. Genauso regulär wie der volle Steuersatz. Gas- und Strom gehören ebenso zum Grundbedarf

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