Ein voller Steuersatz auf Windeln, Arzneimitteln oder Gas zum Kochen und Heizen und ein ermässigter Steuersatz auf Katzenfutter oder Blumen? Der ermässigte Steuersatz ist keine Subvention und keine Ausnahme. Das ist ein regulärer und wohl begründeter Steuersatz. Genauso regulär wie der volle Steuersatz. Gas- und Strom gehören ebenso zum GrundbedarfAuf sozialticker.com weiterlesen