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"Väter" von Kuckuckskindern können Geld zurück verlangen

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'Väter' von Kuckuckskindern können Geld zurück verlangen

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Jahrelang zahlte ein Mann aus Niedersachsen Unterhalt für drei Kinder, dann kam heraus: Er ist nicht der leibliche Vater. Der Getäuschte fordert seine Unterhaltsleistungen vom mutmaßlichen Erzeuger zurück - der Bundesgerichtshof gab ihm nun recht.

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8 Kommentare

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Kommentare zu "Väter" von Kuckuckskindern können Geld zurück verlangen

 

HbmaennchenHbmaennchenam 18.04.08


ja 50.000€ reichen da wirklich nciht das ist ja das traurige! aber ich finde es mindestens genau so schlimm das der fall einfach abgeschlossen ist mit der aussage wo es nichts zu holen gibt kann man nichts machen! warum kann man denn da nichts machen? der mensch hat garantiert ein auro oder ein haus oder eine wohnung oder sonst irgendwas und noch dazu wahrscheinlich einen job und wenn nciht kriegt er unterstützung das heißt da gibt es irgendwie irgendwo was zu holen! es gibt keinen mensch der gar nichts hat ok ausser vllt die obdachlosen...

AndreasXY001AndreasXY001am 18.04.08


Klar können die Kinder nichts dafür und sollten auch möglichst rausgehalten werden. Von der Frau allerdings, die ja eh alle Rechte uns Entscheidungsfreiheiten habt, ist das knallharter Betrug. Und die irgendwo in den Kommentaren genannten 50.000€ reichen da sicher nicht. Und wo nichts zu holen ist, nützt auch das Recht bekommen nichts.

BombaBombaam 17.04.08


Wer zahlt das Geld zurück?

Die Kinder?, die Mutter?, Der Staat?, der leibliche Vater?

Wo es nichts zu holen gibt, da kann man tausendmal Recht zugesprochen bekommen!

Wen will man denn für jahrelange Falschzahlungen auf einmal Belangen? Da können schnell mal 50.000 € zusammenkommen!

loewenzahnloewenzahnam 17.04.08


jetzt übertreib mal nicht! wenn die männer nicht die leiblichen väter sind, dann wurden sie über jahre hinweg betrogen. betrug ist strafbar!

CasperHauserCasperHauseram 17.04.08


die armen väter....wirklich bedauernswert!!! ich weiß nicht, wieviele fälle es gibt, in denen der vater für das leibliche kind überhaupt nichts zahlt. ich selbst bin ein scheidungskind und weiß genau über was ich rede. natürlich ist es rechtlich nicht tragbar, wenn das kind nicht wirklich von ihm stammt. und natürlich soll er das recht auf sein geld haben, aber bitte ohne großes theater. man vergisst häufig, dass es um ein kind geht und viele menschen sehen nur noch die euro-zeichen ihren augen.

wuschelknutwuschelknutam 17.04.08


Ja alles andere wäre auch eine riesen Überraschung und ziemlich unmenschlich würde ich sagen. Man kann einem Mann doch nciht das Geld aus der Tasche ziehen obwohl er nicht der leibliche Vater ist. Das ist ja schon ein Unding von der Frau. Sehr berechnend!

killknutkillknutam 17.04.08


was soll der gute mann auch sein hart verdientes geld an drei kinder vertielen, die gar nicht von ihm sind?! väter wurden diesbezüglich lange lange hinterm berg gehalten. natürlich gibt es die umgekehrte sachlage, dass es das leibliche kind ist, aber der vater nicht zahlen möchte. wie auch immer, es sollte fairness herrschen!

JiggerJiggeram 17.04.08


Finde ich eine gute sache! da gehts schließlich um sehr viel geld! und wenn es gar nicht seine kinder sind dann muss er auch nicht dafür zahlen! finde ich ne gute sache das er das zurück kriegt!


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