3.63

Scheinsozietät: BGH zur Haftung von Rechtsanwälten

x 2
 
 
Scheinsozietät: BGH zur Haftung von Rechtsanwälten

Beitrag melden

Eingestellt vonam 17.04.08in Politik via rechtsanwalt-in-muenster.de

Die Klägerin vertreibt und repariert Computeranlagen. Die Beklagte war angestellte Rechtsanwältin einer Anwaltssozietät, die ihre EDV-Ausstattung bei der Klägerin erwarb. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Bezahlung von zwei Rechnungen über die Lieferung einer PC-Anlage in Höhe von 1.780 € und die Reparatur eines defekten Servers in Höhe....

Auf rechtsanwalt-in-muenster.de weiterlesen

kommentieren

Kommentare zu Scheinsozietät: BGH zur Haftung von Rechtsanwälten