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Zuzahlung auch für Hartz IV-Empfänger

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Zuzahlung auch für Hartz IV-Empfänger

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Eingestellt vonam 22.04.08in Politik via rechtsprechung.com

Eine Zuzahlung vom 3,45 Euro pro Monat führt nicht zu einer Unterschreitung des Existenzminimums eines chronisch kranken Hartz IV-Empfängers. Dies entschied heute das Bundessozialgericht in Kassel, das über die Klage eines arbeitslosen Empfänger von Arbeitslosengeld II zu entscheiden hatte.

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