3.27

Wer rückwärts fährt, hat schnell das Nachsehen

x 2
 
 
Wer rückwärts fährt, hat schnell das Nachsehen

Beitrag melden

Eingestellt vonam 15.05.08in Wirtschaft via monetenblog.de

R+V-Infocenter: Beim Rückwärtsfahren gilt eine besondere Sorgfaltspflicht – meist Teilschuld bei Unfällen mit Dritten

Auf monetenblog.de weiterlesen

kommentieren

Ähnliche Beiträge aus den Themenbereichen: Wirtschaft Inland, Versicherung, Schaden, haftpflicht

 

Kommentare zu Wer rückwärts fährt, hat schnell das Nachsehen