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Führerscheinentzug für betrunkenen Radfahrer - Höchstrichterliches Urteil

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Führerscheinentzug für betrunkenen Radfahrer - Höchstrichterliches Urteil

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Der Entzug der Fahrerlaubnis ist bei einem Fahrradfahrer ab einem Promillegehalt von 1,6 rechtmäßig. Nun ist es auch höchstrichterlich bestätigt: Wer betrunken mit dem Fahrrad fährt, riskiert seinen Führerschein. Einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge ist der Entzug der Fahrerlaubnis ab einem Promillegehalt von 1,6 rechtmäßig.

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