Sparkasse Köln-Bonn: Kein Datenschutz bei Hartz IV-Empfängern?
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Kommentare zu Sparkasse Köln-Bonn: Kein Datenschutz bei Hartz IV-Empfängern?
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Die Sparkasse Köln-Bonn kann auch ohne Probleme dieser "Klientel" das Konto kündigen!
Nachdem versucht wurde, das Konto (ohne Wissen des Kontoinhaber ) für einen Betrugsversuche zu missbrauchen, wurde das Konto wegen Beteiligung an Geldwäsche gekündigt!
Es wurde eine Alternative angeboten: "Sie kündigen selber oder wir geben die Unterlagen an die Schufa und Polizei / Staatsanwaltschaft weiter!"
Sparkasse - Nein Danke !
Helft Euch lieber selber - sonst tut es keiner!
Es grüßt www.insolvenz000.de
Moin moin,
das schlimme ist das man sich darüber schon fast garnicht mehr aufregt. Es wird zur Allgemeinheit. Das Grundgesetz ist mittlerweile so ausgehöhlt wie ein Schweizer Käse.
Wahrlich wahrlich, der Computer ist nicht der Segen der Menschheit.
Lieber martello - wenn du der Meinung bist, jeder Arbeitslose wäre dreckig, fett und ungepflegt dann tut mir das sehr leid für dich. Für mich gehört ein Politiker, der Klischees fördert, sofort aus dem Amt geschmissen. Und jeder sonstige Mensch sollte sein Weltbild gründlich überdenken. Man behauptet ja auch nicht, jeder Schwarze hat einen verstärkten Drang zur Sexualtität, jeder Muslim wäre Terrorist und ähnliche vorformulierte, grenzwertige Verallgemeinerungen - ganz einfach, weil es nicht wahr ist.
Wobei die beiden Politiker voll Recht haben.
Klasse! :-) Obelix wuerde sagen: 'Die spinnen die Germanen'..
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DU BIST DEUTSCHLAND...:-)
Ach - wir rufen jetzt auf einmal alle "Skandal!" - der angesprochene Einkommensrassismus hat schon mit Frau Künast angefangen zu existieren. Ich darf zitieren:
"Wenn die Arbeitslosen dieses Landes zur Abwechslung mal arbeiten würden, wären sie nicht alle so übergewichtig und die Kassen wären deutlich entlastet"
Oder wie sprach nicht Herr Beck? "Wenn die sich alle mal waschen und rasieren würden, hätten sie auch Arbeit"
Überrascht mich da ein Datenschutzbruch noch? Nein...eigentlich nicht.
Auch da haben wir eine Mehrklassengesellschaft und die Hartz4-Empfänger werden zu Unrecht wie die fünfte Klasse behandelt. Sie sollen sich nicht mehr wert fühlen ...
dafür fahren Pooths mit Millionenpleite nach Dubai in den Urlaub und und und wie sie alle heißen!
Besser...hasst du eine grosse SOCKE....
was für eine traurige welt,wir doch nur sind :-((
ja und du hast die kekse vergessen :-))
Wo sind denn unsere Datenschutz beauftragten ? Anwort : Beim Kaffeekränzchen im Innenministerium und schlürfen mit Schäuble leckere Sachen.
wer nichts zu verheimlichwn hat,braucht keien angst haben :-)) da sollen die sich doch tot kontrollieren.
nee aber diesen dingen stimmt halt jeder zu, der hartzIV bezieht. nicht, dass man ne andere wahl hätte....
und, was willst du uns damit sagen ???
etwa dass es richtig ist hartz4lern die rechte zu nehmen ?
der staat nimmt sich die freiheit, er kann es sich ja auch erlauben. frechheit, die meisten hartzIV-empfänger sind sowieso schon am boden, aber nein man muss auch noch seine daten überwachen. wie erniedrigend
Skandal schlecht hin ...
Wahrscheinlich in dem Moment als sie Hartz IV beantragt hat. Gibts dort auch Kleingedrucktes? ;-)
OK. In welchem Moment hat nun der Hartz IV Empfänger diesem zustimmt? Erklär mir das mal einer.
Sozialgesetzbuch Erstes Buch
Allgemeiner Teil
In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 60
Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.
Quelle: LINK
Tja. Das beste ist du lässt dein Erspartes im Sparstrumpf und nicht auf der Bank.