Österreich muss einem abgeschobenen Bulgaren nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro zahlen. Die Abschiebung des 24-Jährigen sei ein Verstoß gehen die Pflicht zur Achtung des Familienlebens gewesen, befanden die Straßburger Richter heute.