Neue EU-Richtlinien für den Gebrauch von 57 Gartengeräten sind gültig von Island bis Malta, von Zypern bis Lissabon. Einige müssen um 13 Uhr abgestellt werden, andere dürfen gemäß der allseits geltenden Lärmschutzverordnung weiter rattern. Wer hingegen die korrekte technische Bezeichnung seines Gerätes nicht kennt, der steht dumm in der Landschaft.Auf sackstark.info weiterlesen