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Wohngemeinschaft - Bedarfsgemeinschaft. Wo liegt der Unterschied?

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Wohngemeinschaft - Bedarfsgemeinschaft. Wo liegt der Unterschied?

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Eingestellt vonam 28.06.08in Wirtschaft via geldvomstaat24.de

Kein Hartz IV - Abzug für Personen, die in einer Wohngemeinschaft miteinander leben

Mann und Frau bilden eine Wohngemeinschaft. Ab wann geht die Bundesagentur für Arbeit oder ein sonstiger zuständiger Leistungsträger von einer Bedarfsgemeinschaft aus oder wie kann man hier entgegenwirken?

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1 Kommentar

Kommentare zu Wohngemeinschaft - Bedarfsgemeinschaft. Wo liegt der Unterschied?

 

denni17denni17am 28.06.08


Wenn Paare zusammenleben ohne Trauschein, sollte man auch getrennt von Tisch und Bett in der Wohnung, uznd dem Partner, wenn möglich einen Untermietvertrag geben, So kann der ALGII bezieher, Glaubwürdig belegen, daß es sich hier bei nur um eine Wohngemeinschaft handelt, und nicht eine Bedarfsgemeinschaft. Wohngemeinschaften waren doch gerade bei der Nachkriegsgeneration beliebt, weil hier die Wohnungskosten auf mehere Personen verteilt werden können, und jeder einzelne für sich wirtschaften kann.


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