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Auto-Hauptgewinn kostet Arbeitslosengeld II

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Auto-Hauptgewinn kostet Arbeitslosengeld II

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Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser in einem Gewinnspiel ein Auto, hat er Pech gehabt: Ihm darf das Arbeitslosengeld (ALG) II so lange gestrichen werden, bis der Wert des Wagens verbraucht ist. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.

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3 Kommentare

Kommentare zu Auto-Hauptgewinn kostet Arbeitslosengeld II

 

HorstDHorstDam 27.03.07


überlegt euch mal wenn 4 millionen auf die straßen gingen....nach drei tagen gäbe es kein hartz 4 mehr...wetten.
leider schlafen die meisten lieber....iss hart, stimmt aber.
gruß horst

sushikingsushikingam 26.03.07


ja, daran erinnere ich mich auch, ist halt noch weniger zu verbergen als irgendsoein Kreuzworträtsel.

diggerdiggeram 26.03.07


Das war doch letztens genauso als eine Arbeitslosengeld II-Empfängerin bei "Wer wird Millionär" etwas gewonnen hat...


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